Vivalytic von Bosch: Innovative Point of Care-Diagnostik für Privatversicherte abrechenbar
Verlässliche Kostenerstattung für verschiedene PCR-Schnelltests in der Arztpraxis
- Wegweisende Innovationspartnerschaft zwischen Bosch Healthcare Solutions (BHCS) und Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV)
- Tests auf Atemwegs- und Geschlechtskrankheiten in der Arztpraxis mit dem Point of Care-Analysegerät Vivalytic von Bosch ab sofort erstattungsfähig
Waiblingen – Bosch Healthcare Solutions (BHCS) und der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) haben eine Innovationspartnerschaft geschlossen. Damit können niedergelassene Fachärzte erstmals verschiedene PCR-Tests, die sie mit dem Point of Care-Analysegerät Vivalytic von Bosch durchführen, bei privat versicherten Patientinnen und Patienten standardmäßig abrechnen. Die Vereinbarung mit der PKV umfasst die Erstattung von Tests auf Atemwegserkrankungen sowie auf zehn verschiedene sexuell übertragbare Infektionen (STI), wie beispielsweise Chlamydien oder Gonokokken:
- Vivalytic SARS-CoV-2 DT
- Vivalytic SARS-CoV-2 DT, Flu A/B, RSV
- Vivalytic STI
Die Partnerschaft erstreckt sich auf den gesamten deutschen Markt und kommt derzeit rund 8,7 Millionen Privatversicherten zugute.
Schnelle und sichere Diagnostik am Point of Care
Die Ergebnisse der Vivalytic-Testverfahren liegen je nach Komplexität der Tests bereits nach 30 Minuten vor. Bei Labortests sind die Ergebnisse aufgrund des zusätzlichen Aufwands, etwa durch den Transport der Proben, frühestens am Folgetag bekannt. Zudem bieten PCR-Schnelltests, wie sie für das Vivalytic-Testverfahren verwendet werden, eine deutlich höhere Genauigkeit als herkömmliche Antigen-Schnelltests, da die Erreger auf DNA-Ebene identifiziert werden. „Das ermöglicht eine sichere und schnelle Diagnose, so dass die richtige Therapie direkt eingeleitet werden kann – ohne zusätzliche Wartezeiten“, erklärt Marc Meier, Geschäftsführer von Bosch Healthcare Solutions.
Niedrigschwellige Versorgung und Früherkennung
Das Erkennen von Atemwegserkrankungen wie SARS-CoV-2, Influenza, Respiratory Syncytial Virus (RSV) und Geschlechtskrankheiten ist entscheidend für die Patientenversorgung und die öffentliche Gesundheit. Schnelle und zuverlässige PCR-Tests ermöglichen eine genaue Differenzierung und gezielte Behandlungsstrategien, zum Beispiel bei Influenza, die häufig mit anderen Atemwegserkrankungen verwechselt wird. Regelmäßige Tests auf STI sind hingegen unerlässlich, um langfristige gesundheitliche Komplikationen zu vermeiden und die sexuelle Gesundheit zu schützen. „In Deutschland und Europa haben wir in den letzten Jahren eine deutliche Zunahme sexuell übertragbarer Krankheiten zu verzeichnen, auch in der Gruppe der über 50-Jährigen“, sagt Prof. Dr. med. Norbert Brockmeyer, Präsident der Deutschen STI-Gesellschaft (DSTIG). „Ich begrüße daher die Möglichkeit, PCR-Tests schnell, unkompliziert und ohne Wartezeiten in der ärztlichen Praxis durchführen zu können.“
Stärkung des Angebots für Patientinnen und Patienten
Niedergelassene Fachärzte, die über ein Vivalytic-System verfügen, können die drei PCR-Schnelltests ab sofort bei entsprechender Indikation ihren privat versicherten Patientinnen und Patienten anbieten. Die Vereinbarung mit der PKV sichert den Ärzten eine klare und verlässliche Kostenerstattung für diese molekulardiagnostischen Tests. Mit dem innovativen und zuverlässigen PCR-Testverfahren Vivalytic in ihrem Leistungsangebot können sie sich zudem von anderen Praxen abheben
- Patientennahe Diagnostik: Tests auf Atemwegsinfektionen und Geschlechtskrankheiten können direkt in der Arztpraxis durchgeführt werden.
- Zeitersparnis: Patientinnen oder Patienten erhalten in der Regel bereits beim ersten Praxisbesuch Gewissheit. Der Arzt kann sofort gezielt behandeln
- Kostenerstattung: Privatversicherte profitieren von einer verlässlichen Erstattung der Testkosten.
Mit der Möglichkeit, verschiedene Diagnosen direkt in der Praxis zu stellen, erhöhen Ärztinnen und Ärzte die Zufriedenheit ihrer Patientinnen und Patienten und tragen aktiv zur Effizienz und Qualität der ambulanten Versorgung bei.
Dies ist eine Presseinformation für Journalisten. Sie ersetzt in keinem Fall eine Beratung oder Empfehlung durch den behandelnden Arzt.
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